Zwecke und Arten einer Bürgschaft bei Krediten
July 11th, 2008 in Kredit Bürgschaft
Eine Bürgschaft kann eine verloren geglaubte Kreditzusage doch noch wenden, und den Traum in Form eines zugesagten Kredites wahr werden lassen.
Der Bürge, das kann ein Unternehmer oder auch eine Privatperson sein, möchte aus einem bestimmten Grund die Ziele des Kreditnehmers unterstützen, und haftet für die Rückzahlung des Kredites.
Manchmal tritt die kreditgebende Bank auch selbst als Bürge auf. In so einem Fall wird ganz sorgfältig und überlegt geprüft ob sich das Risiko lohnen würde.
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Die Bürgschaft als „Bürge und Zahler“, die “normale Bürgschaft”, die “Ausfallbürgschaft” und zuletzt die Bürgschaft bei einer Ehescheidung.
Die Bürgeschaft “Bürge und Zahler” wird in der Regel zur Besicherung von Bankkrediten verwendet. Dies kann für den Bürgen oft unangenehme Folgen haben, denn er haftet für die ganze Schuld des Kreditnehmers. Bei Zahlungsverzug kann die Bank frei wählen ob zuerst der Schuldner, der Bürge, oder beide gleichzeitig belangt werden sollen.
Die normale Bürgerschaft findet eher selten Anwendung. In dieser Bürgschaftsform wird der Bürge erst zur Verantwortung gezogen, wenn der Schuldner vom Gläubiger bereits erfolglos gemahnt wurde.
Die mildeste Form der Bürgerschaft für den Bürgen ist die sogenannte “Ausfallbürgschaft”. Bei dieser Bürgschaft muss der Gläubiger beim Hauptschuldner alle Möglichkeiten ausschöpfen um an sein Geld zu kommen. Nur wenn der Hauptschuldner unauffindbar ist, und die Exekutionsführung keinen Erfolg verspricht, darf der Bürge belangt werden.
Kommt es zu einer Ehescheidung, kann innerhalb eines Jahres eine Solidarbürgschaft in die weniger kritische Ausfallbürgschaft umgewandelt werden. Die Umwandlung muss aber fristgerecht bei Gericht eingereicht werden.
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