Kredite für Beamte
July 31st, 2008 in Beamtenkredit
Die Berufsgruppe des Beamten gehört zur grössten in Deutschland und wohl auch zur umfassendsten.
Da sie so umfangreich ist, können an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte erfasst werden. Keine andere Berufsgruppe füllt so viele Gesetzesbücher und bewegt die Gemüter wie die Beamten.
Zunächst einmal unterscheidet man Beamte wie folgt: dem staatsrechtlichen, dem haftungsrechtlichen, dem strafrechtlichen und dem gewerberechtlichen Beamten.
Danach zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Beamten. Beamte unterstehen dem Staat, weswegen sie zu früheren Zeiten auch Staatsdiener genannt wurden. Aus diesem Umstand ergeben sich einige Besonderheiten in diesem Berufsstatus. So hat der Beamte beispielsweise kein Streikrecht und sein Arbeitsverhältnis, im Beamtendeutsch wird es Dienstverhältnis genannt, begründet sich nicht auf einen Arbeitsvertrag, sondern auf einen Eid, der abgelegt wird.
Auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zählen als Beamte. Was in anderen Berufsgruppen der Chef ist, ist bei den Beamten der Dienstherr. Geregelt wird das Beamtenverhältnis in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Die Hauptaufgabe des Beamten ist die unparteiische Ausführung hoheitlicher Aufgaben der Bundesrepublik.
Das Beamtendienstverhältnis verläuft zunächst mehrere Stufen, bis der Anwärter den unkündbaren Beamtenstatus erreicht. Der Beamte kann, wie erwähnt, nicht gekündigt werden. Er muss entweder seine Entlassung aus dem Beamtendienst beantragen oder eine Entfernung aus dem Dienst seitens des Dienstherrn mittels eines Disziplinarverfahrens.
Soll der Beamte nur für einen bestimmten Zeitraum für gewisse Aufgaben eingesetzt werden, dann ist auch ein Dienstverhältnis auf Zeit möglich.
Der Beamte ist gegenüber seinem Dienstherrn zu einer besonderen Dienst- und Treuepflicht verpflichtet. Im Gegenzug dazu, muss der Dienstherr für das Wohlergehen des Beamten sorgen, dies beinhaltet eine angemessene Entlohnung, Fürsorge während Krankheitstagen und die Auszahlung einer angemessenen Pension im Rentenalter.
Auch die Entlohnung im Beamtentum wird anders benannt, hierbei handelt es sich um die so genannte Besoldung des Beamten. Diese Besoldung wird nach verschiedenen Gruppen und Stufen bemessen und zugeordnet.
Wie man deutlich sehen kann, verfügt das Beamtentum über so einige Besonderheiten und in diesem Artikel sind nur Ausschnitte erwähnt.
Mehr über Kredite für Beamte erfahren Sie auf der Seite: Kredit für Beamte
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