Inanspruchnahmequote oder Kündigung von zugesagtem Kredit?
February 18th, 2010 in Kredit
Für Kreditinstitute ist eine Inanspruchnahme Quote sehr wichtig, denn sie ermöglicht eine verbesserte Übersicht im Kreditgeschäft als auch optimalere Bedingungen für die Passivseite der Bilanz.
Als Passivseite der Bilanz versteht man eine sorgfältig erstellte Übersicht über die Herkunft des Kapitals, dass zur Finanzierung der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte verwendet wurde. Ausserdem sind Kreditinstitute dazu verpflichtet ihre Kreditzusagen ordnungsgemäss zu verbuchen um einer Ermittlung zur aufsichtsrechtlichen Meldung in vollem Umfang gerecht werden zu können.
Es kommt vor dass bereits fix zugesagte Kredite vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Dieser Zustand kann oft länger als ein Jahr dauern.
Da diese nicht in Anspruch genommenen Kredite vom Kreditinsitut nicht so einfach gekündigt werden können, wird mit der Inanspruchnahmequote ermittelt wieviele Kredite man auf Grund dessen noch zusagen kann ohne in finanzielle Turbulenzen zu geraten. Im Kurzfristbereich wird die Inanspruchnahmequote als sehr konstant beschrieben.
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